Gesetzlich oder privat krankenversichert für Zahnersatz? Vielleicht schon einen privaten Zahnzusatztarif zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen? Schon über eine preiswerte Aufstockung nachgedacht?
Zusatzschutz für Zahnersatz zur GKV und PKV
Leistungen für Zahnersatz sind erstattungsfähig, soweit Leistungen von einer bestehenden GKV und/oder PKV nicht in voller Höhe erbracht werden.
Nach Vorleistungen der GKV und/oder PKV wird der Restbetrag bis zu einem - je nach vorher fest vereinbarter Prozent-Stufe des gesamten Rechnungsbetrages erstattet.
Nähere Informationen in den entsprechenden Bedingungen.