Privat versichert? Im Kompakttarif mit Selbstbehalt? Für ambulante Leistungen, stationäre Leistungen und Zahnleistungen? Und Sie wollen es gerne preiswerter?
Zusatzschutz für Selbstbehalte zur PKV
Ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen sind erstattungsfähig, wenn in der bestehenden PKV ein Selbstbehalt abgezogen wurde. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die private Krankenversicherung denselben Selbstbehalt im gleichen Zeitraum bei diesen Leistungen angewendet hat.
Nähere Informationen in den entsprechenden Bedingungen.