Gesetzlich oder privat krankenversichert? Als Arbeitnehmer oder Selbständiger? Und Sie wollen bei einer vorübergehenden vollständigen Arbeitsunfähigkeit möglichst Ihren Netto-Einkommensausfall weitestgehend abdecken? 



Krankentagegeld für Versicherte der GKV oder PKV

Sobald die Karenzzeit ( 21 Tage bzw. 42 Tage) abgelaufen ist, wird das Krankentagegeld in der vereinbarten Höhe für jeden weiteren Tag einer ununterbrochenen vollständigen Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt.

Der Beginn und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit müssen durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachgewiesen werden.

Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich bis zu 200 EUR pro Tag abzusichern – ganz ohne Gesundheitsprüfung. Als Ergänzung zu bestehenden Krankengeld- oder Krankentagegeldansprüchen. Etwa um ein zu niedriges Krankengeld der Krankenkasse aufzustocken.

Nähere Informationen in den entsprechenden Bedingungen.