Gesetzlich krankenversichert und Sie wollen bisher fehlende Leistungen ergänzt haben? Wie alternative und sanfte Heilmethoden? Einschließlich der Behandlung durch Heilpraktiker?

Oder wie wäre es mit Erstattungen für Zuzahlungen für zum Beispiel Sehhilfen oder Kontaktlinsen?


Brillen und Kontaktlinsen

Ab Mitgliedsbeginn in den ersten 12 Monaten maximal 60 EURO Erstattung. Danach 100 % bis zu 300 EURO innerhalb von 30 zusammenhängenden Kalendermonaten.

Vorsorgeuntersuchungen

Sie erweitern Ihren Leistungsumfang. Zum Beispiel Früherkennung grüner Star (Glaukomvorsorge), großer Gesundheitscheck, Früherkennung von Schwerhörigkeit bei Neugeborenen und noch viele weitere sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen.

Zuzahlungen zur GKV

100 % Kostenübernahme für Zuzahlungen, z. B. für:

  • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn ärztlich verordnet
  • häusliche Krankenpflege und ärztlich verordneter Soziotherapie
  • Inanspruchnahme für Haushaltshilfe
  • vollstationäre Krankenhausbehandlung

Alternative Heilmethoden

Für naturheilkundliche Behandlungsmöglichkeiten durch Heilpraktiker, Ärzte für "Naturheilverfahren" und "Homöopathie". Und in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel.

In den ersten 12 Kalendermonaten ab Mitgliedschaft bis zu 400 EURO. Danach 80 % bis zu 2.400 EURO innerhalb von 30 zusammenhängenden Kalendermonaten.

IGeL-Leistungen

Für vom Arzt empfohlene IGeL-Leistungen (sogenannte individuellen Gesundheitsleistungen) können Zuschüsse beantragt werden. Nähere Informationen in den entsprechenden Bedingungen.