
Gesetzlich oder privat krankenversichert? Grenzpendler als Arbeitnehmer oder Selbständiger erwerbstätig? Und Sie wollen bei einer vorübergehenden vollständigen Arbeitsunfähigkeit möglichst Ihren Netto-Einkommensausfall weitestgehend abdecken?
Krankentagegeld für Grenzpendler nach Deutschland
Erwerbstätige Personen mit dauerhaftem Wohnsitz im benachbarten Ausland können aufgenommen werden, wenn sie in der deutschen gesetzlichen (GKV) oder privaten (PKV) Krankenversicherung versichert sind und Anspruch auf Krankheitskostenleistungen in Deutschland haben.
Nach Ablauf der Karenzzeit (21 bzw. 42 Tage) erfolgt die Auszahlung des Krankentagegeldes in der vereinbarten Höhe für jeden weiteren Tag einer ununterbrochenen vollständigen Arbeitsunfähigkeit.
Der Beginn sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit müssen durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes belegt werden.
Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich bis zu 200 EUR pro Tag abzusichern – ganz ohne Gesundheitsprüfung. Dies kann als Ergänzung zu bereits bestehenden Ansprüchen auf Krankengeld oder Krankentagegeld erfolgen, zum Beispiel, um ein zu niedriges Krankengeld der Krankenkasse zu erhöhen.
Nähere Informationen in den entsprechenden Bedingungen.